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DAC7 – Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Seit Januar 2023 gilt in Deutschland das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), dass die EU-Richtlinie DAC7 umsetzt. Dieses Gesetz soll die Steuertransparenz erhöhen und es den Finanzämtern erleichtern, die Einkünfte aus Online-Transaktionen zu überprüfen. Es verpflichtet Buchungsportale zur Weitergabe der Umsätze und Daten ihrer gelisteten Ferienhäuser und -wohnungen an die Finanzbehörden.

Zum ersten Mal müssen nun bis Ende Januar 2024 Umsätze aus dem vorangegangenen Kalenderjahr gemeldet werden.  

Meldepflichtige Informationen 

Zu den meldepflichtigen Informationen gehören:

Bei Firmen:

  • Eingetragene Firmenbezeichnung
  • Anschrift des Firmensitzes
  • Steueridentifikationsnummer
  • Handelsregisternummer Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke (sofern vorhanden)

 

Bei natürlichen Personen: 

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift des Wohnsitzes
  • Steueridentifikationsnummer (sofern vorhanden, ansonsten Geburtsort)
  • Geburtsdatum
  • Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke (sofern vorhanden)

 

Agenturen, Destinationen und Gastgeber sind verpflichtet, sämtliche erforderlichen Informationen zu ihren Vermietungen auf den Buchungsplattformen anzugeben. Diese Daten werden dann von den Plattformen an die entsprechenden Behörden weitergeleitet. Hierzu gehören die oben genannten Angaben. 

Fristen 

Spätestens bis zum 31.01.2024 müssen dem Bundeszentralamt für Steuern die Daten für den Meldezeitraum des Kalenderjahres 2023 im notwendigen Format über die extra für diesen Zweck angelegte Schnittstelle bereitgestellt werden. Danach gilt die Meldefrist immer zum 31. Januar des Folgejahres.  

Hier finden Sie weitere Informationen zum DAC7-Gesetz.