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Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft auch Buchungsstrecken, wie sie von Destination Management Organisationen (DMO) und Ferienhaus-Agenturen eingesetzt werden. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro haben. Der Überblick zeigt, was zu beachten ist – und wie die Umsetzung ohne Mehraufwand gelingen kann.
Ob Unterkunftssuche, Buchungsformular oder Bezahlvorgang – Internet Booking Engines (IBEs) gehören zum Standardangebot vieler Destinationen und Agenturen. Ab Juni 2025 gelten neue gesetzliche Anforderungen für genau diese digitalen Prozesse. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Anbieter, ihre digitalen Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Das betrifft auch IBEs, über die Ferienwohnungen, Apartments und Ferienhäuser online buchbar gemacht werden. Für DMOs und Agenturen im Tourismus bedeutet das: Die digitale Infrastruktur muss künftig auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sein.
Mit dem BFSG setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht um. Ziel ist es, den Zugang zu digitalen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern – unabhängig davon, ob es sich um motorische, visuelle, auditive oder kognitive Einschränkungen handelt.
Digitale Barrieren können bislang dazu führen, dass bestimmte Nutzergruppen keine Online-Formulare ausfüllen, keine Buchungen tätigen oder keine Bezahlvorgänge abschließen können. Das neue Gesetz soll dies künftig verhindern.
Barrierefreiheit im digitalen Raum ist vielfältig. Die zentralen Anforderungen beinhalten:
Die Einhaltung dieser Anforderungen soll gewährleisten, dass alle Menschen digitale Angebote gleichberechtigt nutzen können.
Die Anforderungen an barrierefreie Internet Booking Engines orientieren sich an der EU-Norm EN 301 549. Umgesetzt werden müssen unter anderem:
All diese Anforderungen gelten auch für die Buchungsstrecke – vom Unterkunftsfilter bis zur Buchungsbestätigung.
Sobald eine Organisation Unterkünfte digital buchbar macht, ist sie vom BFSG betroffen. Das Gesetz gilt also auch für regionale Agenturen und touristische Dachorganisationen, die auf ihrer Website IBEs eingebunden haben. Gemäß § 3 Absatz 3 BFSG sind Kleinstunternehmen von den Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen ausgenommen, sofern sie weniger als zehn Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro nicht überschreiten.
Destination Solutions sorgt dafür, dass die eingesetzten IBEs fristgerecht und vollständig an die gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Die Umsetzung erfolgt automatisch – ohne zusätzlichen Aufwand für Destinationen und Agenturen.
Damit wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden – und gleichzeitig der Zugang für alle Nutzer verbessert wird.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bringt neue Anforderungen mit sich – ist aber auch eine Chance für mehr digitale Teilhabe im Tourismus. Für Destination Management Organisationen und Ferienhaus-Agenturen, die mit Destination Solutions zusammenarbeiten, wird die technische Umsetzung für ihre Buchungsstrecken geregelt.
In der Welt der Ferienhausvermietung zählt jede Verbindung – zur Zielgruppe, zu großen Buchungsplattformen und zu einer Technologie, auf die man sich verlassen kann. Genau hier setzt Destination Solutions an – und wird dafür jetzt ausgezeichnet: Booking.com hat uns als Premier Partner 2025 zertifiziert.
Aus der Hotellerie und dem Flugbereich sind dynamische Preise nicht mehr wegzudenken, während sie in der Fewo-Branche noch in den Kinderschuhen stecken. Dabei ist das sogenannte Dynamic Pricing ein wichtiger Hebel für Agenturen und Destinationen, um wirtschaftlich erfolgreich zu agieren.